Forschung
Forschungsschwerpunkte
Rechtssoziologie, Religionssoziologie, Politische Soziologie, Risikosoziologie
Forschungsprojekte
Zeitraum | Projekt |
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5/2013 – 5/2017 |
Optionssteigerung durch produktive Selbstbeschränkung? Resiliente Strukturen experimenteller Institutionalisierung (Forschungsverbund BayFor / Bayerisches Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst) Das Forschungsprojekt konzentriert sich zum einen auf die rechtstheoretische und rechtssoziologische Analyse eines möglichen Rechtsformenwandels in der Verarbeitung neuer Risiken. Lassen sich hierbei Rückschlüsse auf mögliche resiliente Rechtsstrukturen der Selbstbindung gewinnen? Zum anderen untersucht es am institutionellen Fallbeispiel der Chemikalienregulierung sowie medizinischer Ethikkommissionen zur Präimplantationsdiagnostik (PID) mögliche „Übersetzungen“ resilienter Rechtsstrukturen und fragt danach, ob diese zu einer eigenen Typologie resilienten Rechts zusammengeführt werden können. |
7/2005 – 9/2009 |
Reflexiver Konstitutionalismus? Rechtsformenwandel im Prozess reflexiver Modernisierung (DFG)
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7/2002 – 7/2005 |
Nebenfolgen im Recht: risikorechtliche Regulierung neuer Risiken am Beispiel der Biomedizin (DFG) Das Forschungsprojekt erarbeitet die spezifischen risikorechtlichen Besonderheiten, die in der gegenwärtigen Entwicklung der Biomedizin beobachtet werden können. Die neuartigen „Personalitätsrisiken“ im Kontext biomedizinsicher Humantechnologien, beobachtbare „Subjektivierungsprozesse im Recht“ als auch neue grundrechtspolitische Debatten dienen als Untersuchungsfeld, um die hieraus resultierenden Konfliktlinien in zwei Richtungen zu differenzieren. Einerseits die Konstituierung und Differenzierung neuer Rechtssubjektivität im Kontext der Biomedizin sowie ihrer subjektivrechtlichen Ausdrucksformen, die nicht mehr umstandslos mit den bisherigen wohlfahrtsstaatlichen Rechten des institutionalisierten Individualismus kurzgeschlossen werden können. Andererseits mögliche Antworten auf die dadurch hervorgerufenen Konflikte, die sich in den bisherigen prozeduralen Lösungen abzeichnen und einer weitergehenden Differenzierung bedürfen.
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7/1999 – 7/2002 |
Institutionelle Folgen kognitiver Ungewissheit und normativer Unsicherheit: das Beispiel der Humangenetik (DFG) Das Forschungsprojekt leistet einen Beitrag zu der Diskussion um die Veränderung des Status und der Bedeutung „wissenschaftlichen Wissens” in der zweiten Moderne. Unter den Bedingungen „reflexiver Modernisierung” – so die Hypothese – trägt die Zunahme an Wissen gleichzeitig zu einer Steigerung des Nichtwissens bei. Mehr wissenschaftliches Wissen führt mithin nicht notwendigerweise zu mehr Sicherheit, sondern vielmehr zu einer Zunahme an kognitiver Ungewissheit und normativer Unsicherheit. Diese Problematik soll exemplarisch an der medizintechnischen Entwicklung im Bereich der Humangenetik untersucht werden.
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1/1999 – 4/2000 |
Steuerungsrechtliche und –politische Fragen der Humangenetik (VW-Stiftung) In der Folge der Entwicklung humangenetischen Wissens kommt es zu neuen Anforderungen an das Medium des Rechts. Neue Grenzziehungen innerhalb des Systems der subjektiven Rechte werden erforderlich. So erzwingt das humangenetische Wissen beispielsweise eine neue Abwägung zwischen dem Recht auf Wissen um die eigene genetische Abstammung und dem Recht auf Nichtwissen. Auch die Schutzpflichten des Staates müssen durch das im allgemeinen Persönlichkeitsrecht verankerte Grundrecht auf „bioethische Selbstbestimmung“ neu ausgehandelt werden. Zudem betreffen die Entwicklungen der Humangenetik das Selbstverständnis personaler Identität. Formen der Intimität werden politisiert, in deren Folge neue Verhältnisbestimmungen von privat und öffentlich auf die Tagesordnung geraten. „Life Politics“ verlangen nach neuen rechtlichen Verfahrensinstrumenten, die politischen Verfahrens- und Steuerungsinstrumente der einfachen Moderne reagieren jedoch nur unzureichend auf diese Herausforderung der „life politics“. Daran knüpft sich die zentrale Frage an, welche „mittleren“ Entscheidungs- und Verfahrensebenen hier gefunden werden können. Das Forschungsprojekt greift diese Fragestellungen auf und untersucht in Form neuer Mediations- und Konsensusverfahren deren soziologische und nicht zuletzt rechtssoziologische Funktion. |
1/1997 – 12/1998 |
Normierung professionellen Handelns im Spannungsfeld von Rechtsrahmen, professioneller Selbstkontrolle und reflexiver Kompetenz am Beispiel der Humangenetik (VW-Stiftung) Normen sind Verhaltensregeln, also mehr oder weniger verbindliche Erwartungen, die die Mitglieder einer Gruppe oder der Gesellschaft aneinander stellen und deren Einhaltung sie überwachen. „Normierung“ meint das Setzen, Kontrollieren und Sanktionieren von Verhaltensregeln und impliziert gleichermaßen die Frage nach dem Akteur und dem Vorgang der Normsetzung. Das professionelle Handeln des Humangenetikers ist in ein mehrschichtiges System von Verhaltenserwartungen und -vorschriften eingebunden.
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